Was sind die rechtlichen Konsequenzen

Die Nichtzahlung der Mautgebühr hat zivilrechtliche Konsequenzen (a.) und kann ggf. auch straf- und ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen (b.) haben:

  1. Zivilrechtliche Konsequenzen

Sofern die Mautgebühr nicht bezahlt wurde, ist diese binnen 15 Tagen nach Verlassen der Autobahn zu entrichten. Geschieht dies nicht, besteht nicht nur die Verpflichtung die rückständige Maut zu bezahlen, sondern darüber hinaus auch die Kosten der Feststellung und Bearbeitung des Verstoßes nebst Halterauskunft zu erstatten. Dies ist in Art. 176 Abs. 11 bis der italienischen Straßenverkehrsordnung (Nuovo Codice della Strada) und Art. 373 der Durchführungsverordnung der italienischen Straßenverkehrsordnung gesetzlich geregelt.

Zur Zahlung der geschuldeten Maut sowie zur Deckung der für die Feststellung entstandenen Kosten sind gem. den. Artt. 176 Abs.11, 176 Abs. 11 bis,. 84 und 196 der italienischen Straßenverkehrsordnung der Eigentümer und der Fahrer, der Fruchtnießer, der Käufer unter Eigentumsvorbehalt sowie der Leasingnehmer und der Mieter gesamtschuldnerisch solidarisch verpflichtet.

Das bedeutet, es steht dem Autobahnbetreiber frei die entstandenen Kosten beim Fahrer, Eigentümer, Käufer, Leasingnehmer oder Mieter des Fahrzeugs einzutreiben.

  1. Strafrechtliche und ordnungswidrigkeitenrechtliche Konsequenzen

Wird den o.g. zivilrechtlichen Verpflichtungen nicht nachgekommen, so besteht die Möglichkeit, dass die Angelegenheit von unserer Mandantschaft an die zuständige italienische Verkehrspolizei übergeben wird. Diese kann dann den Verstoß mit einer Geldbuße zwischen 85,00 € und 335,00 € sanktionieren (Art. 176 Abs. 11, Art. 176 Abs. 11 bis und Art. 176 Abs. 21 der italienischen Straßenverkehrsordnung). Das Bußgeld wird in diesem Fall selbstverständlich zusätzlich zur nachzuzahlenden Maut und den Kosten der Feststellung zur Zahlung fällig.

Bei Wiederholungstätern oder bei Vorsatz drohen gem. Art. 176 Abs. 17 der italienischen Straßenverkehrsordnung gar Geldbußen zwischen 419,00 € und 1.682,00 € oder auch eine Strafanzeige.

© Die Deutsch-Italienische Kanzlei, Avv. Alessandro Tedesco